Tja, als ob man einen Skipass bräuchte zum befahren von Skipisten. Man darf jede Skipiste ohne Skiticket runterfahren wenn diese geöffnet ist. Selbst mit den Tourengehertickets stehen die rechtlich schon arg im Graubereich... Oberhalb der Waldgrenze gilt eh freies Betretungsrecht wenn kein Sperrgebiet. Vor Gericht würden die da nicht weit kommen. Man bezahlt mit dem Skipass nur die Benützung der Liftanlagen, und evtl Parkplatz...ski-chrigel hat geschrieben: 05.01.2026, 11:52Ich habe dies mal an die Bergbahnen geschrieben und erhielt eine ziemlich rotzige Antwort, dass wir die Talfahrt hätten vor Ablauf der 3h antreten müssen. Offenbar gehören die Gastrobetriebe nicht zu den Bergbahnen? Man will einem also aus dem Gebiet haben und nicht, dass man noch was isst. Man sei kulant, dass man mit abgelaufener Karte noch die Abfahrt machen dürfe (wenn sie denn offen wäre).ski-chrigel hat geschrieben: 02.01.2026, 14:01 Noch dreister ist, dass wir bei der Talfahrt schwarzfahren müssen. Unser Ticket wird trotz geschlossener Talabfahrten nicht mehr akzeptiert. Das ist unüblich für Talfahrten. Da kein Mitarbeiter zu sehen ist, schmuggeln wir uns rein. Gut hat es hier so ein Absperrband wie am Flughafen, das man kurz aushängen kann und nicht über das Drehkreuz klettern muss.
Tja, ein weiterer Grund, das Montafon künftig (wieder) zu meiden.
Aber so eine Antowrt ist nur einer dr Gründe warum mir die Skigebiete in Vorarlberg generell unsympathisch sind.
