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Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 05.06.2024, 20:41
von mafikS

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 05.06.2024, 20:53
von NeusserGletscher
Seit wann haben wir in Deutschland eine Helmpflicht?

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 09:38
von Wooly
NeusserGletscher hat geschrieben: 05.06.2024, 20:53 Seit wann haben wir in Deutschland eine Helmpflicht?
Seit wann darf ein Mitarbeiter eines Liftverbandes nicht seinen gesunden Menschenverstand benutzen? Der Mann hat alles richtig gemacht ... das Gletscher das anders sieht wundert mich allerdings jetzt nicht ...

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 11:30
von biofleisch
Wooly hat geschrieben: 06.06.2024, 09:38 ... das Gletscher das anders sieht wundert mich allerdings jetzt nicht ...
müssen solche untergriffigen persönlichen Einlassungen sein? Soll ich da jetzt auch dazuschreiben, dass es mich (bei dir) nicht wundert?

Zum Fall: Keiner von uns war dabei. Tätliche Angriffe sind immer zu verurteilen. Insofern ist das Urteil korrekt und nachvollziehbar. Trotzdem kann man sich vorstellen, dass die Verweigerung des BZB Mitarbeiters ein Kind ohne Helm zu befördern provozierend gewirkt haben kann, aufgrund der Tatsache dass es gar keine Helmpflicht gibt. Es macht halt immer auch der Ton die Musik.

Fazit: Immer die Ruhe bewahren und vor allem niemals tätlich werden.

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 14:25
von NeusserGletscher
Also mich wundert bald gar nichts mehr. :lol:

Grundsätzlich dürfen Kinder unterhalb einer bestimmten Körpergröße nicht alleine im Sessel fahren. Aber welche besondere Gefahr bei der Benutzung des Sessellift ohne Helm rechtfertigt, hier die Beförderung zu verweigern, erschließt sich mir nicht. Zumal, bevor Helme überhaupt im Wintersport ihre Verbreitung gefunden haben, Generationen von Kleinkindern im Sessel befördert wurden.

Außerdem wäre es dann hilfreich, eine ggf. verordnete Helmpflicht in den Beförderungsbedingungen zu erwähnen. Auf Anhieb habe ich nichts dazu gefunden. Und selbst wenn, eine einmalige Rückfahrt auf eigene Verantwortung wäre doch wohl dann möglich gewesen, anstatt hier frech auf einem kostenintensiven Transport per Skidoo zu beharren, oder?

Denn wie es scheint, ist der Sessel Hexenkessel eine Sackgasse (Ich war noch nicht da). Man kommt offenbar auf Ski da gar nicht wieder weg. Welche Alternative hätte der Familienvater gehabt, nachdem er mit seiner unbehelmten Tochter sogar die rote Piste zum Lift gemeistert hat? Zu Fuß aufsteigen?

Das Verhalten des Mitarbeiters ist daher für mich erst einmal nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht kann ja jemand mit Sachkunde hier noch ein paar Infos beisteuern.

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 15:43
von mic
...nur mal so am Rande. Der hatte das Kind auf dem Arm! Daher bin ich ganz beim Mitarbeiter! Zumal es ja jetzt auch gerichtlich entschieden ist. Außerdem gibt es auch noch das "Hausrecht".
Die 4.800€ hätte man sinnvoller anlegen können. Vielleicht in eine "artgerechte Haltung von Kleinkindern bis 2 Jahre".
Merkur hat geschrieben: 26.11.2023, 22:21 Ein BZB-Mitarbeiter hatte dem Angeklagten, der zuvor mit seiner 20 Monate alten Tochter auf dem Arm auf den Skipisten unterwegs war, den Einstieg in den Sessellift „Hexenkessel“ verwehrt. Zum einen trug das Mädchen keinen Helm, zum anderen wollte der BZB-Beschäftigte eine Gefährdung des Kindes durch die Fahrt mit dem Lift verhindern.

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 16:32
von NeusserGletscher
Das Gericht hat gar nicht darüber entschieden, ob es zulässig war, die Fahrt zu verweigern. Mal abgesehen von dem Fehlverhalten des Vaters würde mich interessieren, ob die Bergrettung einen passenden Kinderhelm dabei hatte. Ansonsten wäre es noch absurder. Fahrt mit dem Lift: nein. Fahrt mit dem Skidoo: ja.

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 16:43
von Skifahrer
Dazu steht übringens auch eine Regelung in den Beförderungsbedingungen der BZB. Darin steht, dass das Personal entscheidet, ob die Kinder in der Lage sind, den Lift zu benutzen. Ebenfalls steht da, dass das Kind neben der Aufsichtsperson sitzen muss. Daher bin ich voll auf der Seite der BZB.
Sind 280€ eigentlich normal? Der Lift ist ja nur 450m lang. Da kann man ja in 1h hochgehen, und hätte dann quasi einen Stundenlohn von 280€. ;)

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 16:55
von mafikS
Skifahrer hat geschrieben: 06.06.2024, 16:43 Dazu steht übringens auch eine Regelung in den Beförderungsbedingungen der BZB. Darin steht, dass das Personal entscheidet, ob .... den Lift zu benutzen.
👌

Es zählt nunmal nur das....


Der Rest sind , mglws. hormonell bedingte Emotionen, die zu diesem absurden, für alle Seiten negativen, teuren und unerfreulichen Verlauf führten....

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 17:13
von NeusserGletscher
Skifahrer hat geschrieben: 06.06.2024, 16:43 Dazu steht übringens auch eine Regelung in den Beförderungsbedingungen der BZB. Darin steht, dass das Personal entscheidet, ob die Kinder in der Lage sind, den Lift zu benutzen.
Die Entscheidung sollte idealerweise an der Kasse oder am Einstieg zum Skigebiet fallen, nicht aber an einem Ort, wo man ohne Lift nicht mehr wegkommt. Und ich sehe noch immer nicht, was hier einer Beförderung ohne Helm entgegen gestanden hat.

Aber vielleicht kommt es ja auch nicht alle Tage vor, dass jemand mit seinem Kleinkind auf dem Arm Ski fährt.

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 06.06.2024, 17:25
von Skifahrer
NeusserGletscher hat geschrieben: 06.06.2024, 17:13
Skifahrer hat geschrieben: 06.06.2024, 16:43 Dazu steht übringens auch eine Regelung in den Beförderungsbedingungen der BZB. Darin steht, dass das Personal entscheidet, ob die Kinder in der Lage sind, den Lift zu benutzen.
Die Entscheidung sollte idealerweise an der Kasse oder am Einstieg zum Skigebiet fallen, nicht aber an einem Ort, wo man ohne Lift nicht mehr wegkommt.
Das stimmt. Die Frage ist aber: Wie war die Konstellation an der Kasse? Im Artikel steht, dass die Frau an der Station gewartet hat. Somit ist es für mich durchaus vorstellbar, dass der skifahrende Mann und die vielleicht auch nicht skifahrende Frau mit dem Kind an der Kasse waren und der Kassierer vllt. nicht denken musste, dass die Tochter auf dem Arm skifährt. Das kann man aber nur sagen, wenn man dabei war.
Und ich sehe noch immer nicht, was hier einer Beförderung ohne Helm entgegen gestanden hat.
Dass das Kind keinen Helm trug, kam denke ich noch dazu. Im Artikel steht ja nicht, dass das der einzige Grund war. Und dass in den Beförderungsbedingungen das Transportieren des Kindes auf dem Arm ausgeschlossen und dem Mitarbeiter die Kompetenz zugesprochen wird, darüber zu entscheiden, ob das Kind in der Lage ist, den Lift zu benutzen, reicht m.E. aus.

Re: Urteil gegen Wut & Box Papa vs Garmisch Classic

Verfasst: 07.06.2024, 06:29
von admin
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