Re: Notfälle in den Bergen 2025/26
Verfasst: 16.01.2026, 17:46
Ich lese es wie extremecarver; Donnerstag passiert, keiner gemerkt, Unterkunft meldet abends Vermissten, Freitag morgens gesucht und gefunden.
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Nein ziemlich zu Beginn. Die Uhrzeit der Fahrt ist ja angegeben 9:50 durchs Drehkreuz. Also gegen 10:10 bis 10:20 am wahrscheinlichsten - eigentlich Prime Time auf allen Pisten.hch hat geschrieben: 17.01.2026, 08:21 Ok, hab ich falsch gelesen. Aber dass so eine Lawine neben einer Piste abgeht und niemand sucht, ist irgendwie noch heftiger. Oder ist alles eventuell nach Ende des Skibetriebs passiert?
Finde es überaus komisch, dass dort bis nächsten Tag keiner was bemerkt oder unternommen hat.extremecarver hat geschrieben: 17.01.2026, 22:51Nein ziemlich zu Beginn. Die Uhrzeit der Fahrt ist ja angegeben 9:50 durchs Drehkreuz. Also gegen 10:10 bis 10:20 am wahrscheinlichsten - eigentlich Prime Time auf allen Pisten.hch hat geschrieben: 17.01.2026, 08:21 Ok, hab ich falsch gelesen. Aber dass so eine Lawine neben einer Piste abgeht und niemand sucht, ist irgendwie noch heftiger. Oder ist alles eventuell nach Ende des Skibetriebs passiert?
Vor genau fünfundzwanzig Jahren ereignete sich in Volendam in den Niederlanden indtertat eine ähnliche Katastrophe.Wursti hat geschrieben: 15.01.2026, 12:04In einigen Medien wurden Vergleiche zu einem Vorfall in den Niederlanden gezogen, ebenfalls zu Silvester:biofleisch hat geschrieben: 15.01.2026, 11:07Gab es so einen ähnlichen Unfall nicht schon einmal in einer Skihütte? Irgendwie meine ich das ebenfalls innerhalb der Schweiz oder sogar dort im Gebiet zu erinnern. Ist natürlich viele Jahre her, aber so eine Erinnerung ploppt bei mir gerade immer wieder hoch.3303 hat geschrieben: 01.01.2026, 11:17 Ich poste das mal hier, obwohl es nur indirekt zum Thema passt. Ganz furchtbar:
Katastrophaler Brand mit vielen Toten und Verletzten in Crans Montana auf einer Silvesterparty:
https://www.tagesschau.de/ausland/europ ... r-100.html
https://www.srf.ch/news/schweiz/explosi ... -verletzte
https://de.wikipedia.org/wiki/Brandkata ... n_Volendam
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte als Betreiber der Bar „De Hemel” eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Besucher dieser Bar während ihres Aufenthalts dort hatte. Diese besondere Verantwortung kommt auch in Artikel 24 des zum Zeitpunkt des Brandes geltenden Gesetzes über den Ausschank von alkoholischen Getränken und die Gastronomie (Drank- en Horecawet) zum Ausdruck. Dieser Artikel verpflichtete den Angeklagten, der nach seiner eigenen Aussage als Betreiber der einzige Verantwortliche der Bar „De Hemel” war, während der Öffnungszeiten der Bar in dieser Bar anwesend zu sein.
Zuerst hat der Angeklagte als Gastronom gegen die örtlichen Vorschriften (Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs 4 der Bauverordnung Edam-Volendam) verstossen, indem er an einigen Stellen in der Bar De Hemel Weihnachtsdekorationen in einer Höhe von weniger als 2,50 Metern über dem Boden anbringen ließ, obwohl diese Dekorationen zudem leicht entflammbar waren.
Auch im Übrigen hat der Angeklagte nicht ausreichend dafür gesorgt, dass die in großer Menge angebrachten Weihnachtsdekorationen nicht relativ leicht mit von Barbesuchern entzündetem offenem Feuer in Berührung kommen konnten. Dabei berücksichtigt das Gericht, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass Besucher von Gaststätten mit über dem Kopf gehaltenen brennenden Feuerzeugen oder – um Neujahr herum – mit brennenden Sternchen zur Musik mitwippen, was laut einer in den Akten enthaltenen Erklärung offenbar auch in der Bar De Hemel der Fall war. Darüber hinaus berücksichtigt das Gericht, dass der Angeklagte unzureichende Anweisungen gegeben und unzureichende Aufsicht ausgeübt hat, um zu verhindern, dass – auch durch eigenes Personal – Sternchen ausgegeben und angezündet wurden.
Darüber hinaus ist dem Verdächtigen insbesondere vorzuwerfen, dass er gerade an einem Abend wie Silvester, an dem in einem Gastronomiebetrieb wie einer Jugendbar im Zentrum von Volendam viele unerwartete und unerwünschte Ereignisse eintreten können, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem solche Ereignisse besonders häufig vorkommen, nicht in dieser Bar anwesend war.
Damit hat er sich vor Ausbruch des Brandes die Möglichkeit genommen, eine ausreichende Aufsicht auszuüben.
Der Angeklagte hat außerdem keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs deutlich mehr Gäste in der Bar „De Hemel” befanden, als aus Sicherheitsgründen vertretbar war.
Darüber hinaus hat er keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass sich zu viele Jugendliche ohne Begleitung von Erwachsenen in dieser Bar aufhielten.
Auch hier gilt, dass der Angeklagte angesichts seiner oben genannten besonderen Verantwortung in erheblichem Maße seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, dafür zu sorgen, dass ein zu großzügiger Zutritt eines teilweise noch zu jugendlichen Publikums verhindert wurde. Denn der Angeklagte hat die Bar kurz vor dem Zeitpunkt verlassen, zu dem – aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit zu erwarten – sehr viele Jugendliche Zugang zur Bar De Hemel wollten.
Die zu große Anzahl von – teilweise zu jungen – Personen in der Bar „De Hemel” hatte zur Folge, dass es deutlich mehr Opfer zu beklagen gab, darunter auch Personen unter 16 Jahren, als wenn der Angeklagte für eine verantwortungsvolle Zulassungspolitik gesorgt hätte.
Auch dies ist dem Angeklagten in erheblichem Maße vorzuwerfen.
Aus den Akten und den Aussagen während der Verhandlung geht hervor, dass der Angeklagte im Laufe der Zeit gezeigt hat, dass er selbst entscheidet, welche Regeln er zu befolgen hat.
Diese eigenwillige Haltung hat wesentlich dazu beigetragen, dass zum Zeitpunkt der Katastrophe in der Bar „De Hemel” keine ausreichend gut nutzbaren Fluchtwege vorhanden waren. Obwohl er aufgrund seiner oben genannten besonderen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet war, hat der Angeklagte nicht dafür gesorgt, dass der Notausgang an der Seite der Bar leicht zu benutzen war. Ebenso wenig hatte er – aufgrund der Art und Weise, wie der Notausgang an der Rückseite konstruiert und gekennzeichnet war, sowie aufgrund des Fehlens einer Treppe nach unten – für einen leicht benutzbaren Fluchtweg an der Rückseite der Bar gesorgt.
Auch dies wird dem Angeklagten vom Gericht schwer angelastet, zumal er in Schreiben der Gemeinde darauf hingewiesen worden war, dass sein Gastronomiebetrieb nicht den Brandschutzanforderungen entsprach. Diese schwer nutzbaren Fluchtwege führten in Kombination mit der zu hohen Anzahl zugelassener Jugendlicher dazu, dass weniger Menschen als sonst möglich gewesen wären die Bar De Hemel ohne die schwerwiegenden Folgen, die sich für sie aufgrund des entstandenen Brandes ergeben haben, schnell verlassen konnten.
Somit hat der Angeklagte auch in dieser Hinsicht seine Pflicht, für einen sicheren Aufenthalt und eine sichere Fluchtmöglichkeit für das in die Bar eingelassene Publikum und Personal zu sorgen, erheblich verletzt.
Hängt auch davon ab, ob man die Stelle überhaupt sieht. Die Anriss-Stelle sieht man sicher nicht von der Piste aus. Und morgens sind schattige Pisten auch nicht stark frequentiert.christopher91 hat geschrieben: 17.01.2026, 22:58 Finde es überaus komisch, dass dort bis nächsten Tag keiner was bemerkt oder unternommen hat.
Laut diesem Bild aus der Analyse ist dieser Teil von dieser Abfahrt rechts im Bild schon gut einsehbar....sheridan hat geschrieben: 18.01.2026, 09:14Hängt auch davon ab, ob man die Stelle überhaupt sieht. Die Anriss-Stelle sieht man sicher nicht von der Piste aus. Und morgens sind schattige Pisten auch nicht stark frequentiert.christopher91 hat geschrieben: 17.01.2026, 22:58 Finde es überaus komisch, dass dort bis nächsten Tag keiner was bemerkt oder unternommen hat.
Ich bin diese Piste auch schon am frühen Vormittag gefahren, um diese Zeit war dort wenig los. Wenn zum Zeitpunkt des Lawinenabgangs niemand dort unterwegs war, dann hatten andere schon einen Grund weniger, dem eine Bedeutung beizumessen. Die Lawine hätte ja vor Betriebsbeginn von der Bergwacht ausgelöst sein können. Und ein Schild "Lawine ist der Bergwacht bekannt" stellen sie nun einmal auch nicht auf.highlander hat geschrieben: 18.01.2026, 10:03 Laut diesem Bild aus der Analyse ist dieser Teil von dieser Abfahrt rechts im Bild schon gut einsehbar....
und es hätte über einen ganzen Tag eigentlich schon jemand bemerken müssen...
F = m * a. Bei Radfahrern reichen auch bereits weniger als 20 km/h, um schwere Kopfverletzungen zu verursachen, wenn sie bei einem Sturz unglücklich auf der Kante eines Bordsteins aufkommen. Wintersportler sind deutlich schneller unterwegs.highlander hat geschrieben: 25.01.2026, 12:59 Mit welchem Tempo muss dieser Snowboarder über diese Kuppe geschossen sein, das der Skifahrer vor Ort noch gestorben ist...
Naja. Glaubst Du denn wirklich, dass man mit einer Pistenpolizei sowas verhindern kann? Von einem 29jährigen würde man tatsächlich erwarten, dass er sich bewusst ist, was hinter einer Kuppe sein könnte. Aber eben, solche Deppen gibt es halt einfach. Deswegen spreche ich jedoch nicht von einem generellen Problem. Der grösste Teil verhält sich mE. vernünftig und risikobewusst.NeusserGletscher hat geschrieben: 25.01.2026, 13:12Aber da sind wir wieder bei den Kamikazefahrern, in denen manche partout kein Problem sehen wollen.highlander hat geschrieben: 25.01.2026, 12:59 Mit welchem Tempo muss dieser Snowboarder über diese Kuppe geschossen sein, das der Skifahrer vor Ort noch gestorben ist...
Das sind nicht nur Snowboarder, im Oktober hat mich ein Übungsleiter einer Schwäbischen Skivereins/Verbandsgruppe auch mal fast erwischt, als er seiner Gruppe wohl was ganz tolles zeigen wollte wie er vom Rand hinter einer Kuppe in die Piste gesprungen ist.highlander hat geschrieben: 25.01.2026, 12:59 absolut tragisch![]()
Mit welchem Tempo muss dieser Snowboarder über diese Kuppe geschossen sein, das der Skifahrer vor Ort noch gestorben ist...
Ich verstehe oft manche snowboarder auch nicht, es gibt inzwischen in fast jedem Skigebiet einen Funpark , wo sie springen können bis zum Umfallen...
aber viele nutzen auch oft den Absatz am Pistenrand, um aus dem off Pistenbereich in die Skipiste rein zu springen...
Das habe ich schon so oft erlebt, und hat schon zu so vielen Beinahe Unfällen geführt...
denn man rechnet ja nicht damit, das da auf einmal jemand von der Seite in die Piste springt....![]()
hch hat geschrieben: 25.01.2026, 17:03Das sind nicht nur Snowboarder, im Oktober hat mich ein Übungsleiter einer Schwäbischen Skivereins/Verbandsgruppe auch mal fast erwischt, als er seiner Gruppe wohl was ganz tolles zeigen wollte wie er vom Rand hinter einer Kuppe in die Piste gesprungen ist.highlander hat geschrieben: 25.01.2026, 12:59 absolut tragisch![]()
Mit welchem Tempo muss dieser Snowboarder über diese Kuppe geschossen sein, das der Skifahrer vor Ort noch gestorben ist...
Ich verstehe oft manche snowboarder auch nicht, es gibt inzwischen in fast jedem Skigebiet einen Funpark , wo sie springen können bis zum Umfallen...
aber viele nutzen auch oft den Absatz am Pistenrand, um aus dem off Pistenbereich in die Skipiste rein zu springen...
Das habe ich schon so oft erlebt, und hat schon zu so vielen Beinahe Unfällen geführt...
denn man rechnet ja nicht damit, das da auf einmal jemand von der Seite in die Piste springt....![]()